Aus- & Weiterbildung

am fup Umweltinstitut Leipzig GmbH

Tages-Kurs Gebäudeenergiegesetz

Wir sind ein gelisteter und anerkannter Anbieter von Weiterbildungen auf dem Energiesektor. Unsere Lehrgänge entsprechen den Vorgaben der dena, die im puplizierten Weiterbildungskatalog/Regelheft abgebildet sind. 

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz - kurz GEG - ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden vom 08.08.2020, das am 13.08.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Es wird ab 01.11.2020 das bisherige Energieeinsparungsgesetz, die bisherige Energieeinsparverordnung und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ablösen.

 

Ziel

Die wichtigsten Fakten zum GEG sind: • Das GEG verpflichtet den Bauherrn dazu, sich für die Nutzung mindestens einer Form Erneuerbarer Energie zu entscheiden. Dazu zählen unter anderem Erneuerbare Energien aus gebäudenahen Quellen wie Solaranlagen, aber auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wie die Brennstoffzellenheizung, in der Biomethan zu Strom und Wärme umgewandelt wird. Die Nutzung von Erneuerbarer Fern- sowie Abwärme fällt ebenso unter die Erfüllungsoptionen des Gesetzes. • Gebäudenah erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien gilt zukünftig als Erfüllungsoption im Neubau: Der Wärme-, und Kältebedarf muss dabei zu mindestens 15 Prozent gedeckt werden. Für Wohngebäude mit PV-Anlagen lässt sich der Nachweis auch über die Anlagengröße führen. • Bei wesentlichen Renovierungen muss nun eine Energieberatung erfolgen. Der Energieberater kann frei gewählt werden. Die Energieberatung muss unentgeltlich durch einen qualifizierten Energieberater erfolgen. • Energieausweise werden belastbarer: Berechnungen müssen eingesehen und Angaben der Eigentümer sorgfältig geprüft werden. Neben Verkäufern und Vermietern sind nun auch Makler verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Zusätzlich müssen nun auch die CO2-Emissionen des Gebäudes im Energieausweis angegeben werden. • Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden sogenannte Quartierslösungen für Gebäude in räumlichem Zusammenhang aufgenommen. Bis Ende 2025 wird es möglich sein, mehrere Gebäude bzw. einzelne Quartiere in Abhängigkeit voneinander zu betrachten. Die Innovationsklausel eröffnet in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zur Erprobung innovativer PtX-Produkte oder von synthetischem Erdgas. • Ab 2024 wird die DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden und löst die DIN V 4108 Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärmebedarfs) und die DIN V 4701 Teil 10 (energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen) ab. 

Zielgruppe

Architekten, Bauingenieure, Physiker, Bauphysiker, Ver- und Entsorgungstechniker, TGA, Energieberater, Handwerker der Bauhaupt- und Baunebengewerke u.ä. qualifizierte Zielgruppen

Inhalte

Gebäudeenergiegesetz

  • GEG-Aktuell
    Das neue Gesetz zur Regelung der Energieeffizienz in Gebäuden. Neuerungen gegenüber den Vorgängergesetzen EnEG, EnEV, EEWärmeG
  • GEG-Normen
    Neuerungen bei GEG-relevanten Normen (z.B. DIN V 18599, DIN 4108-2, DIN 1946-6, ...)
  • GEG-Details
    Neuerungen der gesetzlichen Vorgaben im Detail (z.B. energetische Mindestanforderungen, Strom aus erneuerbaren Energien, Erneuerbare Energien für zu errichtende Gebäude, Energieausweise, Überprüfungen, ...)
  • GEG-Praxis
    Praktische Anwendung der Neuerungen am Beispiel

Der Umfang des Moduls beträgt 8 Stunden

Ablauf

Unsere Tages-Kurse finden wochentags von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie ca. 4 Wochen vor Kursbeginn eine Mail mit allen wichtigen Daten. Eine Woche vor Kursbeginn versenden wir nochmals eine Erinnerung mit den Kurstermin und dem Zugangslink zu unserem Online-Konferenzsystem. Während des Kurses gehen Sie Schritt für Schritt einige Beispiele mit unseren Dozenten durch. Hierbei können Sie die erlernten Kenntnisse direkt in die Praxis umsetzen und erarbeiten sich wertvolles Wissen, welches Sie für Ihre Tätigkeit benötigen. Sie benötigen im Lehrgang einen eigenen Laptop oder ähnliche Geräte. Um einen unnötigen Papierverbrauch auszuschließen, werden unsere Kursunterlagen ausschließlich digital per Dropbox verbreitet.

Anmeldung

Wenn Sie sich für einen Kurs entschieden haben, melden Sie sich bitte online bei uns an. Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihre Online-Anmeldung uns erreicht hat. Danach senden wir Ihnen Ihren ausgefüllten Anmeldebogen zu. Bitte füllen Sie diesen korrekt aus und senden Sie uns das unterschriebene Formular per Mail/per Post zurück. Die Angaben dienen uns am Kursende dazu, Ihr Zertifikat, Ihre Teilnehmerbescheinigung, Ihr BAFA-/dena-Formblatt usw. zu erstellen.

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