lightbulb Kurzantwort
Ja, eine Energieberatung kann unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert werden. Welche Förderung infrage kommt, hängt unter anderem von der Art des Gebäudes, vom geplanten Vorhaben und vom Umfang der Beratung ab. Das betrifft sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude, etwa Gewerbeimmobilien oder kommunale Liegenschaften.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr konkretes Vorhaben infrage kommen, unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Programms und berücksichtigen die jeweiligen Förderbedingungen bereits bei der Planung der Beratung.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden ist besonders die Förderung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) relevant. Der iSFP zeigt, wie ein Gebäude Schritt für Schritt energetisch verbessert werden kann, und bildet häufig die Grundlage für weitere Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Da sich Förderprogramme und Förderbedingungen regelmäßig ändern, klären wir die aktuellen Voraussetzungen immer bezogen auf Ihr konkretes Vorhaben.
In einem persönlichen Gespräch prüfen wir, welche der Förderprogramme für Ihr Gebäude in Betracht kommen und wie sich die Energieberatung darauf abstimmen lässt.