Wie werde ich Energieberater für Wohngebäude?

arrow_back Zurück zu Energieberatungskurse, Qualifizierung & Erstlistung

lightbulb Kurzantwort

Sie brauchen zunächst eine Grundqualifikation nach § 88 GModG, etwa einen technischen Hochschulabschluss, eine Bauvorlageberechtigung, einen Meistertitel im Bau- oder Ausbaugewerk oder eine Technikerqualifikation. Darauf folgt eine anerkannte Weiterbildung mit Abschlussprüfung, bei der fup Akademie je nach Vorqualifikation 120 UE oder 200 UE. Mit dem Zertifikat beantragen Sie anschließend die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste bei der dena. Ohne eine der genannten Grundqualifikationen führt der Weg zusätzlich über die externe Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA.

Der Weg zum zertifizierten Energieberater für Wohngebäude (inklusive Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Bundesförderung über KfW und BAFA) führt über drei Schritte: Grundqualifikation, Fachweiterbildung mit Abschlussprüfung, und die Eintragung bei der dena. Die fup Akademie (Akademie für Aus- und Weiterbildung am fup Umweltinstitut Leipzig) deckt mit ihren Energieberatungskursen für Wohngebäude den mittleren Schritt ab, die Weiterbildung, die zusammen mit Ihrer Grundqualifikation die fachliche Voraussetzung für die Listung erfüllt.

1. Grundqualifikation nach § 88 GModG (ehem. GEG)

Voraussetzung für den Einstieg ist eine der folgenden, im § 88 GModG (ehem. GEG) anerkannten Qualifikationen [genaue Absatz- und Ziffernstruktur vor Veröffentlichung mit dem aktuellen Gesetzestext abgleichen]:

  • Bauvorlageberechtigung, also die bauordnungsrechtliche Berechtigung, bautechnische Nachweise des Wärmeschutzes zu unterzeichnen (etwa Architekten).

  • Ein Hochschulabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen, Technischer Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder einem vergleichbaren technischen beziehungsweise naturwissenschaftlichen Studiengang, zusätzlich entweder mit Studienschwerpunkt energieeffizientes Bauen oder mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung im Hochbau.

  • Ein Meistertitel in einem zulassungspflichtigen Bau, Ausbau oder anlagentechnischen Gewerk [Zuordnung des Schornsteinfegerhandwerks zu diesem oder einem eigenen Punkt vor Veröffentlichung prüfen].

  • Eine Qualifikation als staatlich anerkannter oder geprüfter Techniker mit Schwerpunkt Gebäudehülle oder Anlagentechnik.

Ohne diese Grundqualifikation, die Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA

Wer keine der vier genannten Grundqualifikationen mitbringt, aber bereits praktische Erfahrung in einem Themenfeld der Energieberatung hat, kann über die vom BAFA eingeführte Qualifikationsprüfung Energieberatung einsteigen. Fortbildung und Prüfung sind dabei organisatorisch strikt getrennt:

  • Zunächst absolvieren Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl eine Fortbildung nach den Vorgaben des dena-Regelhefts.

  • Anschließend legen Sie die eigenständige BAFA-Abschlussprüfung ab, bestehend aus schriftlicher Prüfung, einer Projektarbeit in Form eines iSFP und einer mündlichen Prüfung. Organisiert wird diese Prüfung zentral durch das Öko-Zentrum NRW GmbH im Auftrag des BAFA, nicht durch die fup Akademie.

Für die Qualifikationsprüfung Wohngebäude ist eine Fortbildung von 160 UE Basismodul plus 40 UE Vertiefungsmodul Wohngebäude vorgeschrieben, insgesamt 200 UE. Das entspricht genau dem Kurs Energieberatung für Wohngebäude, 200 UE, den die fup Akademie regulär für die Meister- und Techniker-Grundqualifikation anbietet. Der Kurs selbst ist auf beiden Wegen identisch, der Unterschied liegt im nächsten Schritt:

  • Mit Meister- oder Techniker-Grundqualifikation: Das fup-Zertifikat erfüllt zusammen mit der Grundqualifikation direkt die fachliche Voraussetzung für die dena-Listung, siehe Schritt 4.

  • Ohne jede Grundqualifikation: Das fup-Zertifikat aus demselben Kurs erfüllt die Fortbildungsvoraussetzung für die Anmeldung zur BAFA-Qualifikationsprüfung. Erst nach bestandener Prüfung erhalten Sie das BAFA-Zertifikat, das dann seinerseits die Voraussetzung für die dena-Listung erfüllt.

Die Prüfungsplätze sind limitiert, das BAFA bietet bundesweit etwa 50 Plätze pro Quartal an. Eine abgeschlossene Fortbildung führt deshalb nicht automatisch zu einem zeitnahen Prüfungstermin. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt individuell direkt beim Öko-Zentrum NRW, eine Anmeldung oder Reservierung durch den Fortbildungsanbieter ist nicht möglich.

2. Fachliche Weiterbildung bei der fup Akademie

Die Weiterbildung gliedert sich in ein Basismodul und das Vertiefungsmodul Wohngebäude, der Umfang des Basismoduls richtet sich nach Ihrer Grundqualifikation:

Beide Formate sind live online organisiert und kompakt terminiert, ohne dass dabei an den Inhalten von Basis- und Vertiefungsmodul gekürzt wird.

Was Basis und Vertiefungsmodul inhaltlich unterscheidet, beantwortet die FAQ Was ist der Unterschied zwischen Basismodul und Vertiefungsmodul?. Wenn Sie aus dem Handwerk oder von einer Technikerausbildung kommen, hilft zusätzlich die FAQ Kann ich als Handwerker oder Techniker Energieberater werden?.

Inhaltlich vermittelt das Vertiefungsmodul Wohngebäude unter anderem die Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne, was ein solcher iSFP konkret leistet, beantwortet die FAQ Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?.

Eine Einordnung des Berufsbilds insgesamt, von typischen Aufgaben und Einsatzbereichen bis zu Verdienstmöglichkeiten, sowie die aktuellen Kurskosten bietet die Seite Energieberater werden.

3. Abschlussprüfung und Zertifikat

Die Weiterbildung endet mit einer Abschlussprüfung über Basis und Vertiefungsmodul. Wie diese Prüfung aufgebaut ist, zeigt die FAQ Wie ist die Abschlussprüfung eines Energieberatungskurses aufgebaut?, wie der Kurs organisatorisch abläuft, die FAQ Wie läuft ein Energieberatungskurs bei der fup Akademie ab?.

Mit bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat der fup Akademie. Dieses Zertifikat erfüllt zusammen mit Ihrer Grundqualifikation die fachliche Voraussetzung für die Erstlistung, es ist keine automatische Berechtigung: die eigentliche Eintragung ist ein separater Vorgang bei der dena. Details dazu beantwortet die FAQ Berechtigt mich das fup-Zertifikat automatisch zur Eintragung in die Expertenliste?.

4. Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste

Mit dem Zertifikat, und bei fehlender Grundqualifikation zusätzlich mit dem BAFA-Zertifikat aus der Qualifikationsprüfung, beantragen Sie bei der dena die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste, Kategorie Wohngebäude. Erst mit dieser Eintragung dürfen Sie die für die Förderprogramme des Bundes erforderlichen Nachweise ausstellen, etwa im Rahmen von BAFA-Einzelmaßnahmen oder der KfW-Förderung für Wohngebäude.

5. Gelistet bleiben

Die Listung ist an eine regelmäßige Fortbildung gebunden. Wie oft und in welchem Umfang, beantwortet die FAQ Wie oft muss ich mich als Energieberater fortbilden, um gelistet zu bleiben?, welche Nachweise dafür einzureichen sind, die FAQ Welche Nachweise muss ich für die Listungsverlängerung einreichen?. Dafür bietet die fup Akademie Tageskurse an, die auf die Listungsverlängerung angerechnet werden.

Jetzt den passenden Kurs finden

Ob mit Hochschulabschluss oder handwerklicher Qualifikation, die fup Akademie führt Sie in einem Kurs zum Zertifikat für die Wohngebäude-Listung.