Wie werde ich Energieberater für Nichtwohngebäude?
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Für die Qualifizierung im Bereich Nichtwohngebäude benötigen Sie die fachliche Grundqualifikation nach § 88 GModG sowie eine Weiterbildung im Basismodul (80 oder 160 UE, je nach Vorbildung) plus Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude (80 UE). Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfüllt das Zertifikat der fup Akademie die fachliche Voraussetzung für die Listung, die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste erfolgt separat bei der dena. Ohne die Grundqualifikation ist der Zugang alternativ über die BAFA-Qualifikationsprüfung möglich.
Die Qualifizierung im Bereich Nichtwohngebäude (NWG) erweitert die Tätigkeit als Energieberater um gewerbliche und kommunale Immobilien. Im Unterschied zur Energieberatung Wohngebäude kommen hier komplexere Anlagentechnik, Lüftungs- und Klimaanlagen (RLT-Anlagen), Beleuchtungssysteme und die Bilanzierung nach DIN V 18599 hinzu.
Schritt 1: Fachliche Grundvoraussetzung
Wie bei der Energieberatung Wohngebäude benötigen Sie eine technische Grundqualifikation nach § 88 GModG, zum Beispiel ein Studium in Architektur, Bauingenieurwesen, Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) oder Maschinenbau, oder eine Meister- beziehungsweise Technikerausbildung mit Bau- oder Energiebezug.
Sind Sie bereits als Energieberater für Wohngebäude in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) der dena gelistet, erfüllen Sie diese Grundvoraussetzung in der Regel bereits und können direkt auf das Nichtwohngebäude-Modul aufbauen. Mehr zum Einstieg über Wohngebäude: Wie werde ich Energieberater für Wohngebäude?
Die folgenden Schritte beschreiben den Regelweg über eine bestehende Grundqualifikation. Für den Zugang ohne diese Grundqualifikation siehe den Sonderfall im Anschluss.
Sonderfall: Zugang ohne die fachliche Grundqualifikation nach § 88 GModG
Wer die fachliche Grundqualifikation nach § 88 GModG nicht erfüllt, kann über die Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA einen alternativen Zugang zur Energieeffizienz-Expertenliste nutzen. Die vorgeschriebene Fortbildung dazu findet weiterhin bei der fup Akademie statt: Für die Qualifikationsprüfung Wohngebäude absolvieren Sie das Basismodul Energieberatung, 160 UE sowie das Vertiefungsmodul Wohngebäude, 40 UE. Die Qualifikationsprüfung selbst liegt organisatorisch beim BAFA und ist kein Angebot der fup Akademie. In diesem Fall bildet nicht der fup-Kursabschluss die fachliche Voraussetzung für die Listung, sondern das BAFA-Zertifikat aus dieser Prüfung.
Für den Bereich Nichtwohngebäude gilt auf diesem Weg eine zusätzliche Voraussetzung: Die Qualifikationsprüfung Nichtwohngebäude kann erst angemeldet werden, wenn die Qualifikationsprüfung Wohngebäude erfolgreich abgeschlossen, die Listung erfolgt und anschließend drei Jahre nachweisliche Berufserfahrung in der Energieberatung Wohngebäude gesammelt wurden. Erst danach folgt die Fortbildung im Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude, 80 UE und die Anmeldung zur Qualifikationsprüfung Nichtwohngebäude.
Schritt 2: Umfang der Weiterbildung (Regelweg)
Der erforderliche Umfang richtet sich nach Ihrer Vorbildung.
Für Ingenieure, Architekten und technische Studiengänge:
Basismodul Energieberatung, 80 UE, sofern noch nicht vorhanden
Beide Module zusammen als Kombinationskurs: Energieberatung für Nichtwohngebäude, 160 UE
Für andere Grundqualifikationen, etwa Meister oder Techniker ohne Direktstudium:
Beide Module zusammen als Kombinationskurs: Energieberatung für Nichtwohngebäude, 240 UE
Den Unterschied zwischen Basismodul und Vertiefungsmodul erklären wir hier: Was ist der Unterschied zwischen Basismodul und Vertiefungsmodul?. Kommen Sie aus dem Handwerk oder von einer Technikerausbildung, klärt diese Seite den Einstieg im Detail: Kann ich als Handwerker oder Techniker Energieberater werden?
Schritt 3: Fachliche Inhalte der NWG-Weiterbildung
Die Weiterbildung deckt die für Beratung und Bilanzierung von Nichtwohngebäuden zentralen Themen ab:
DIN V 18599 in der Praxis, die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden vom Bürogebäude bis zur Produktionshalle
Anlagentechnik und RLT-Anlagen, also Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen, die einen wesentlichen Teil des Energiebedarfs von Gewerbeimmobilien ausmachen
Beleuchtungssysteme, energetische Bewertung und normkonforme Nachweise
Gewerbliche Prozesse und Abwärme, Einbindung von industrieller Abwärme, Blockheizkraftwerken oder größeren Photovoltaikanlagen
Schritt 4: Abschluss und Weg zur Listung
Die Weiterbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Details zum Ablauf: Wie ist die Abschlussprüfung eines Energieberatungskurses aufgebaut?
Mit dem Zertifikat der fup Akademie (Akademie für Aus- und Weiterbildung am fup Umweltinstitut Leipzig) erfüllen Sie die fachliche Voraussetzung für die Listung in der Kategorie Nichtwohngebäude. Das Zertifikat berechtigt nicht automatisch zur Eintragung, mehr dazu: Berechtigt mich das fup-Zertifikat automatisch zur Eintragung in die Expertenliste?. Die Eintragung beziehungsweise Erweiterung Ihres bestehenden Eintrags in die Energieeffizienz-Expertenliste ist ein separater Vorgang bei der dena. Erst danach dürfen Sie Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Rahmen der BEG-Förderprogramme (KfW/BAFA) durchführen.
Erweitern Sie Ihre Listung um den Bereich Nichtwohngebäude, mit praxisnaher Vorbereitung auf DIN V 18599 und Anlagentechnik.