Wie oft muss ich mich als Energieberater fortbilden, um gelistet zu bleiben?

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lightbulb Kurzantwort

Um in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet zu bleiben, müssen Sie sich alle drei Jahre fortbilden. Für die Verlängerung sind grundsätzlich mindestens 24 Unterrichtseinheiten (UE) Fortbildung innerhalb der letzten drei Jahre nachzuweisen. Zusätzlich ist je nach Eintragungskategorie ein entsprechender Praxisnachweis erforderlich.

Wer in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) der dena eingetragen ist, muss die Qualifikation regelmäßig nachweisen. Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gilt dabei: Alle drei Jahre sind mindestens 24 Unterrichtseinheiten (UE) an anerkannten Fortbildungen sowie ein Praxisnachweis erforderlich. Nur mit diesem Nachweis lässt sich die Eintragung verlängern.

Für Energieberater mit einer Listung im Bereich Baudenkmal gilt dieser Rhythmus nicht automatisch, dort ist die WTA-GmbH zuständig und die Fristen sind gesondert zu betrachten, siehe unten.

Warum sind regelmäßige Fortbildungen notwendig?

Die Anforderungen an die Energieberatung verändern sich kontinuierlich. Gesetze, Normen, technische Entwicklungen und Förderprogramme werden regelmäßig angepasst. Mit regelmäßigen Fortbildungen bleibt das Fachwissen aktuell, und die Voraussetzungen für die Verlängerung der Listung werden erfüllt.

Wie viele Unterrichtseinheiten muss ich nachweisen?

Für die Verlängerung der Eintragung bei der dena EEE-Liste gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gleichermaßen:

  • 24 Unterrichtseinheiten (UE) innerhalb von drei Jahren

  • ein Praxisnachweis entsprechend der jeweiligen Eintragungskategorie

Ob und in welchem Umfang ein erhöhter Fortbildungsumfang den Praxisnachweis einmalig ersetzen kann, ist noch zu bestätigen, bevor diese Aussage veröffentlicht wird.

Relistung für die WTA-Liste (Baudenkmal)

Für Energieberatung für Baudenkmale, Wohngebäude wie Nichtwohngebäude, ist nicht die dena, sondern die WTA-GmbH zuständig. Intervall und erforderliche UE-Anzahl für die WTA-Relistung sind separat zu betrachten. [Fortbildungsintervall und UE-Anforderung für die WTA-Relistung: zu bestätigen]. Zum Verfahren nach Kursabschluss siehe Wie läuft die Datenweiterleitung an die WTA-GmbH nach Kursabschluss ab?

Welche Kurse zählen für die Relistung?

Für den Kompetenzerhalt eignen sich die Tageskurse der fup Akademie. Sie sind auf einzelne Fachthemen zugeschnitten und lassen sich gezielt für die Listungsverlängerung einsetzen, ohne dass ein vollständiger Basis- oder Vertiefungskurs erneut belegt werden muss. Themen wie Wärmepumpen, Auswahl & Planung, Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gehören regelmäßig zum Angebot.

Für Energieberater mit Baudenkmal-Listung sind zusätzlich die WTA-anerkannten Tageskurse relevant, etwa Wärmebrücken, Beurteilung, Berechnung und KfW-Nachweise, Innendämmung, Schimmel, Prävention & Sanierung, Thermografie und Baustoffkunde.

Welche UE-Anzahl ein einzelner Kurs für welche Listungskategorie anrechnet, ist jeweils in der Anerkennung des betreffenden Kurses ausgewiesen.

Welche Nachweise werden für die Listungsverlängerung benötigt?

Neben der Häufigkeit spielt auch die Form der Nachweisführung eine Rolle, etwa welche Unterlagen bei der dena beziehungsweise der WTA-GmbH einzureichen sind. Details dazu: Welche Nachweise muss ich für die Listungsverlängerung einreichen?

Wann sollte ich mit der Fortbildung beginnen?

Es empfiehlt sich, die erforderlichen Unterrichtseinheiten über den gesamten Dreijahreszeitraum zu sammeln, statt sie kurz vor Ablauf der Listung zu konzentrieren. So bleibt der fachliche Stand kontinuierlich aktuell, und es entsteht kein Zeitdruck bei der Verlängerung.

Für wen ist diese Fortbildungspflicht relevant?

Die regelmäßige Fortbildungspflicht betrifft alle bereits gelisteten Energieberater, unabhängig davon, ob die Erstlistung über die reguläre Grundqualifikation oder über die BAFA-Qualifikationsprüfung erfolgt ist. Das gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei der dena, für Baudenkmal gelten die gesonderten Fristen der WTA-GmbH.

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