Brauche ich als Energieberater eine Berufshaftpflichtversicherung?

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lightbulb Kurzantwort

Ja. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den Grundvoraussetzungen für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste der dena. Die Versicherung deckt vor allem Vermögensschäden ab, die durch Fehler bei Berechnungen oder Beratung entstehen.

Eine falsche Berechnung des Effizienzhausstandards kann einem Kunden die zugesagte Fördersumme kosten. Eine Dämmempfehlung, die Wärmebrücken übersieht, kann zu Schimmelbildung und einer teuren Sanierung führen. In beiden Fällen haften Sie als Energieberater mit Ihrem privaten und beruflichen Vermögen, wenn Sie nicht abgesichert sind. Eine Berufshaftpflichtversicherung fängt genau dieses Risiko auf.

Was die Versicherung abdeckt

Die Berufshaftpflicht deckt zwei Arten von Schäden ab. Den größten Teil des Risikos in der Energieberatung machen echte Vermögensschäden aus: Dem Kunden entsteht ein finanzieller Nachteil, etwa durch eine fehlerhafte Berechnung, ohne dass dabei Personen oder Sachen zu Schaden kommen. Daneben stehen Personen- und Sachschäden, die in der Regel über eine mitversicherte Betriebshaftpflicht abgedeckt sind, zum Beispiel wenn bei einer Vor-Ort-Begehung etwas beschädigt wird oder jemand verletzt wird.

Typische Schadensbeispiele aus der Praxis

  • Eine fehlerhafte Berechnung des KfW- oder BAFA-Effizienzhausstandards führt dazu, dass der Bauherr die eingeplante Förderung nicht erhält und den entgangenen Betrag von Ihnen zurückfordert.

  • Eine Sanierungsempfehlung führt in der Praxis zu Wärmebrücken und Schimmelbildung, die Kosten für Sanierung und Rückbau werden Ihnen angelastet.

  • Die Heizlast für eine Wärmepumpe wird zu niedrig berechnet, die Anlage reicht im Winter nicht aus und muss nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Berufshaftpflicht als Voraussetzung für die Listung

Für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste der dena, die Voraussetzung für die Begleitung von Bundesförderprogrammen wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist, gehört der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung zu den Grundvoraussetzungen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie sich für Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Baudenkmale listen lassen möchten, mehr dazu in unseren Beiträgen Wie werde ich Energieberater für Wohngebäude? und Wie werde ich Energieberater für Nichtwohngebäude?

Übliche Deckungssummen in der Branche

In der Branche werden häufig folgende Richtwerte genannt, verbindlich sind sie nicht, die tatsächlich passende Summe hängt von Kammervorgaben, Fördergeber und Projektgröße ab:

  • Vermögensschäden: 250.000 bis 500.000 Euro, bei größeren Projekten wird teils auch 1 Million Euro empfohlen

  • Personen- und Sachschäden: 2 bis 3 Millionen Euro

Was die Versicherung im Schadensfall übernimmt

Geht eine Schadensersatzforderung gegen Sie ein, prüft die Versicherung zunächst, ob Sie dafür überhaupt haftbar gemacht werden können. Ist die Forderung unberechtigt oder überhöht, wehrt sie diese auf eigene Kosten ab, notfalls auch vor Gericht. Ist der Anspruch berechtigt, zahlt sie die Schadenssumme bis zur vereinbarten Deckungssumme. Diesen Teil des Schutzes bezeichnet man als passiven Rechtsschutz.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

  • Lassen Sie sich alle angebotenen Leistungen, etwa Thermografie, Blower-Door-Tests, die Ausstellung von Energieausweisen oder Baubegleitung, konkret im Vertrag aufführen.

  • Achten Sie auf die Nachhaftungsfrist. Geben Sie Ihre Tätigkeit auf oder gehen in den Ruhestand, können Fehler aus der Vergangenheit erst Jahre später auffallen.

  • Prüfen Sie die Selbstbeteiligung. Eine hohe Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, erhöht aber Ihr Risiko bei kleineren Schäden.

Der Weg zur Listung bei fup

Die fup Akademie vermittelt in ihren Fortbildungen das fachliche Gerüst für die Erstlistung oder Verlängerungslistung. Welche Berufshaftpflicht Sie konkret abschließen, entscheiden Sie unabhängig davon mit einem Versicherungsmakler oder Ihrer Kammer, das Umweltinstitut vermittelt selbst keine Versicherungen.

Ihren Weg zur Listung planen

Welche Fortbildung Sie für die Erst- oder Verlängerungslistung brauchen, hängt von Ihrer Ausgangsqualifikation ab. Wir zeigen Ihnen die passenden Kurse.