Berechtigt mich das fup-Zertifikat automatisch zur Eintragung in die Expertenliste?

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lightbulb Kurzantwort

Nein. Das fup-Zertifikat allein berechtigt nicht automatisch zur Eintragung in die Expertenliste. Für die Aufnahme müssen zusätzlich die jeweils geltenden Voraussetzungen der Expertenliste erfüllt sein.

Nein. Das Zertifikat der fup Akademie bestätigt den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung und erfüllt damit die fachliche Voraussetzung für die Erst- oder Verlängerungslistung. Es ist aber keine automatische oder direkte Berechtigung zur Eintragung. Die Listung selbst ist ein eigenständiger Vorgang bei der jeweils zuständigen Stelle, die Ihre Unterlagen unabhängig prüft.

Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, welchen Weg Sie eingeschlagen haben.

Zertifikat und Listung sind zwei getrennte Vorgänge

Der Ablauf gliedert sich in zwei Schritte, die organisatorisch nichts miteinander zu tun haben:

  1. Sie absolvieren bei der fup Akademie einen Energieberatungskurs und erhalten nach bestandener Prüfung das fup-Zertifikat.

  2. Mit diesem Zertifikat reichen Sie Ihre Unterlagen bei der zuständigen Listungsstelle ein. Diese entscheidet eigenständig über die Eintragung.

Das Zertifikat öffnet also die Tür zur Listung, es ersetzt aber nicht die Anmeldung dort.

Zuständige Stelle für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Für die klassische Energieberatung nach KfW und BAFA Programmen ist die Energieeffizienz Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) zuständig. Das gilt sowohl für Energieberatung Wohngebäude als auch für Energieberatung Nichtwohngebäude. Wie der Weg zur Erstlistung im Detail aussieht, lesen Sie in den Antworten auf die Fragen Wie werde ich Energieberater für Wohngebäude? und Wie werde ich Energieberater für Nichtwohngebäude?

Zuständige Stelle für Baudenkmale

Für die Energieberatung Baudenkmale Wohngebäude und Energieberatung Baudenkmale Nichtwohngebäude ist nicht die dena, sondern die WTA-GmbH (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege) zuständig. Nach Ihrem Kursabschluss werden die erforderlichen Daten an die WTA-GmbH weitergeleitet, den genauen Ablauf dazu finden Sie unter Wie läuft die Datenweiterleitung an die WTA-GmbH nach Kursabschluss ab? Was die Baudenkmal-Qualifizierung inhaltlich von der klassischen Energieberatung unterscheidet, erklärt die Antwort auf Was unterscheidet die Energieberatung für Baudenkmale von der klassischen Energieberatung?Einen Überblick über diesen Qualifizierungsweg bietet auch die Landingpage Energieberater für Baudenkmale.

Warum diese Trennung wichtig ist

Diese Unterscheidung ist kein bürokratisches Detail, sondern beruflich relevant. Wer sich allein auf das Zertifikat verlässt und keine Listung beantragt, darf keine geförderten Leistungen nach BEG erbringen und taucht nicht in der jeweiligen Expertenliste auf, über die Auftraggeber gelistete Energieberater finden. Die Listung ist damit die eigentliche berufliche Zugangsvoraussetzung, das Zertifikat ist der fachliche Nachweis dafür.

Auch nach erfolgter Erstlistung bleibt die Trennung bestehen: Wer gelistet bleiben will, muss sich regelmäßig fortbilden. Details dazu finden Sie unter Wie oft muss ich mich als Energieberater fortbilden, um gelistet zu bleiben?

Wenn Sie sich noch am Anfang des Qualifizierungswegs befinden, gibt Ihnen die Seite Energieberater werden einen Einstieg in die verschiedenen Wege zur Erstlistung.

Zertifikat sichern, Listung starten

Mit dem passenden Kurs der fup Akademie schaffen Sie die fachliche Voraussetzung für Ihre Leistung bei dena oder WTA-GmbH. Wir beraten Sie, welcher Weg zu Ihrer Qualifikation passt.