Energieberatung für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Baudenkmale
Eine belastbare Energieberatung entscheidet darüber, ob eine Sanierung wirtschaftlich trägt oder ob Geld in Maßnahmen fließt, die sich nie amortisieren. Das fup Umweltinstitut Leipzig bewertet den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, rechnet Sanierungsvarianten durch und legt Ihnen am Ende eine Entscheidungsgrundlage vor, mit der Sie Investitionen und Förderanträge planen können.
Unsere Berater sind, je nach Qualifikation, in den entsprechenden Kategorien der Energieeffizienz-Expertenliste der dena gelistet. Das ist Voraussetzung, um als Energieberater tätig zu werden, und damit auch Voraussetzung für Unabhängigkeit: keine Provisionen, keine Bindung an bestimmte Hersteller oder Anlagensysteme. Unsere Empfehlung richtet sich ausschließlich nach dem, was für Ihr Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in Leipzig und Mitteldeutschland, Aufträge übernehmen wir deutschlandweit.
Schildern Sie uns Ihr Gebäude und Ihr Anliegen, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zum Vorgehen zurück.
Für wen wir arbeiten
Wir beraten Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Vermieter und Wohnungsunternehmen, Gewerbebetriebe und Industrieunternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Investoren und Projektentwickler sowie Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude.
Die Anforderungen unterscheiden sich dabei deutlich: ein privater Eigentümer braucht meist einen förderfähigen Sanierungsfahrplan, ein Unternehmen ab einer bestimmten Größe eine Nachweisführung nach gesetzlicher Pflicht, ein Denkmaleigentümer eine Lösung, die die Untere Denkmalschutzbehörde mitträgt. Wir setzen deshalb nicht bei einem Standardpaket an, sondern bei Ihrer Ausgangslage.
Energieberatung für Wohngebäude
Für Wohngebäude erfassen wir Gebäudehülle, Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Lüftung und die tatsächlichen Verbräuche, bewerten den Ist-Zustand und leiten daraus eine Sanierungsstrategie ab. Diese kann als Einzelmaßnahmenpfad oder als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ausgearbeitet werden. Der iSFP strukturiert die Sanierung in aufeinander abgestimmte Schritte und ist Voraussetzung für zusätzliche Fördervorteile bei Einzelmaßnahmen.
Typische Fragestellungen, die wir in diesem Rahmen beantworten:
Welche Maßnahme pro investiertem Euro die größte Einsparung bringt
In welcher Reihenfolge saniert werden sollte, damit keine Maßnahme eine spätere blockiert
Welcher Effizienzhaus-Standard mit dem Bestand realistisch erreichbar ist, siehe Effizienzhausberechnung
Ob nach der Sanierung ein neuer Energieausweis erforderlich oder sinnvoll ist
Energieberatung für Nichtwohngebäude
Bei Gewerbe-, Verwaltungs- und Industriegebäuden verschiebt sich der Schwerpunkt von der Gebäudehülle auf die technische Gebäudeausrüstung: Lüftung, Kälte- und Klimatechnik, Prozesswärme, Beleuchtung und Betriebsführung. Wir analysieren Verbrauchsstrukturen und Lastgänge und zeigen, wo die Einsparung tatsächlich liegt, häufig nicht dort, wo sie vermutet wird.
Für Unternehmen mit gesetzlicher Nachweispflicht führen wir Energieaudits/Contracting durch, ebenso Nachweise im Rahmen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Das betrifft insbesondere Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe zur regelmäßigen Auditierung verpflichtet sind.
Energieberatung für Baudenkmale
Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die energetisch beste Lösung selten die zulässige. Außendämmung entfällt meist, die Fensterfrage ist eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde, und jede Maßnahme verändert das bauphysikalische Verhalten der historischen Konstruktion.
Wir entwickeln Konzepte, die Denkmalschutzanforderungen und Energieeinsparung zusammenbringen, und bewerten dabei die kritischen Punkte konkret: Innendämmung und die damit verbundenen Feuchterisiken, Wärmebrücken in Anschlussbereichen sowie das Risiko von Schimmelbildung nach Eingriffen in den Bestand.
Variantenuntersuchung zur Wärmeversorgung
Die Wahl des Wärmeerzeugers bestimmt die Betriebskosten der nächsten zwanzig Jahre und die Förderfähigkeit des Vorhabens. Wir vergleichen die realistischen Optionen für Ihr Gebäude, unter anderem Wärmepumpen, Fernwärmeanschluss, Biomasse, Hybridlösungen, Brennwerttechnik und Photovoltaik in Kombination mit dem Wärmeerzeuger.
Wir bewerten dabei auf Basis der berechneten Heizlast Ihres Gebäudes, denn ohne diese Grundlage werden Anlagen regelmäßig überdimensioniert. Das erhöht die Investitionskosten und senkt die Effizienz.
Ergänzend berücksichtigen wir die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die kommunale Wärmeplanung an Ihrem Standort.
Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit
Wir rechnen jede Empfehlung gegen Investitionskosten, Einsparung und Förderfähigkeit, prüfen, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen, und stellen die Unterlagen so zusammen, dass sie den Anforderungen des jeweiligen Antragsverfahrens entsprechen.
Weiterführend: Fördermittelberatung und der aktuelle Stand zum BEG-System 2026.
Was Sie am Ende erhalten
Je nach Auftrag erhalten Sie einen Beratungsbericht mit priorisierten Maßnahmenpaketen, einen individuellen Sanierungsfahrplan, einen Variantenvergleich zur Wärmeversorgung sowie eine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Die Ergebnisse besprechen wir abschließend persönlich mit Ihnen, damit Sie auf dieser Grundlage in die Umsetzung oder den Förderantrag gehen können.
Ablauf
Erstgespräch. Wir klären Ziel, Anlass und Rahmenbedingungen: geplante Sanierung, Verkauf, Förderantrag oder gesetzliche Pflicht.
Datenerfassung. Aufnahme der Gebäudedaten, Auswertung vorhandener Unterlagen und Verbrauchsdaten, bei Bedarf Vor-Ort-Begehung.
Berechnung und Bewertung. Energetische Bilanzierung, Heizlast, Variantenvergleich, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Konzept. Maßnahmenempfehlung mit Reihenfolge, Kostenrahmen, Einsparprognose und Förderzuordnung.
Erläuterung und Begleitung. Wir gehen die Ergebnisse mit Ihnen durch und begleiten auf Wunsch die Umsetzung, siehe energetische Baubegleitung.
Weitere Leistungen des Instituts
Heizlastberechnung · iSFP · Energieausweise und Gebäudezertifizierungen · Lebenszyklusanalysen · Fehlerdiagnosen an Photovoltaikanlagen · Studien, Konzepte und Ausschreibungen · Referenzen
Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer Einschätzung zum Aufwand und zum weiteren Vorgehen.
Häufige Fragen
Wird eine Energieberatung gefördert?
Für Wohn- und Nichtwohngebäude bestehen Bundesförderprogramme, die einen Teil der Beratungskosten übernehmen, sofern die Beratung von einem entsprechend qualifizierten und gelisteten Berater durchgeführt wird.
Brauche ich für die Förderung einen gelisteten Energieberater?
Für KfW- und BAFA-geförderte Vorhaben ist die Eintragung des Beraters in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena Voraussetzung. Unsere Berater sind, je nach Kursabschluss, in den entsprechenden Kategorien gelistet.
Können denkmalgeschützte Gebäude überhaupt energetisch saniert werden?
Ja, allerdings mit anderen Mitteln als im ungeschützten Bestand. Der Schwerpunkt liegt auf Innendämmung, Anlagentechnik und der Reduzierung von Wärmeverlusten an Bauteilen, die nicht denkmalrelevant sind, immer in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
Ist die Beratung unabhängig von Herstellern oder Anbietern?
Ja. Als gelistete Energieberater sind wir an keine Produkte oder Anbieter gebunden und erhalten dafür keine Provisionen.
- Was beinhaltet eine Energieberatung für mein Gebäude? add
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Eine Energieberatung umfasst:
Bestandsaufnahme und Datenerfassung vor Ort
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Wirtschaftlichkeit und Fördermittel
Vertiefende Betrachtung für anspruchsvolle und gewerbliche Projekte
- Wie viel kostet eine Energieberatung durch das fup Institut? add
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Einen festen Pauschalpreis für eine Energieberatung durch das fup Institut gibt es nicht. Die Kosten richten sich nach dem Gebäude, dem gewünschten Leistungsumfang und dem tatsächlichen Beratungsaufwand. Nach einem ersten Gespräch erstellt das fup Institut ein individuelles Angebot, das genau auf das jeweilige Vorhaben abgestimmt ist.
- Wird eine Energieberatung gefördert? add
-
Ja, eine Energieberatung kann unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert werden. Welche Förderung infrage kommt, hängt unter anderem von der Art des Gebäudes, vom geplanten Vorhaben und vom Umfang der Beratung ab. Das betrifft sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude, etwa Gewerbeimmobilien oder kommunale Liegenschaften.