Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Rechtssichere Energieausweise nach GEG für Eigentümer, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber

Ein Energieausweis schafft Transparenz über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung sowie in zahlreichen weiteren Anwendungsfällen gesetzlich vorgeschrieben. Das fup Umweltinstitut erstellt Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude auf Grundlage der aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Unsere Expertinnen und Experten unterstützen private Eigentümer, Wohnungsunternehmen, Gewerbebetriebe, Kommunen und öffentliche Einrichtungen bei der fachgerechten Erstellung aller erforderlichen Nachweise.

Energieausweise für Wohngebäude

Für Wohngebäude dient der Energieausweis als Nachweis der energetischen Qualität einer Immobilie. Er informiert über den zu erwartenden Energiebedarf oder den tatsächlichen Energieverbrauch und ermöglicht eine objektive Einschätzung des Gebäudes.

Wir erstellen Energieausweise für:

  • Einfamilienhäuser

  • Zweifamilienhäuser

  • Mehrfamilienhäuser

  • Wohnanlagen

  • Wohngebäude im Bestand

  • Neubauvorhaben

Je nach Gebäudeart und gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Ausstellung als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.