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Was ist der Unterschied zwischen fachlicher Voraussetzung und tatsächlicher Listung?
Energieberatungskurse, Qualifizierung & Erstlistung expand_more

Wie werde ich Energieberater für Nichtwohngebäude?
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Für die Qualifizierung im Bereich Nichtwohngebäude benötigen Sie die fachliche Grundqualifikation nach § 88 GModG sowie eine Weiterbildung im Basismodul (80 oder 160 UE, je nach Vorbildung) plus Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude (80 UE). Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfüllt das Zertifikat der fup Akademie die fachliche Voraussetzung für die Listung, die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste erfolgt separat bei der dena. Ohne die Grundqualifikation ist der Zugang alternativ über die BAFA-Qualifikationsprüfung möglich.

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Wie werde ich Energieberater für Wohngebäude?
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Sie brauchen zunächst eine Grundqualifikation nach § 88 GModG, etwa einen technischen Hochschulabschluss, eine Bauvorlageberechtigung, einen Meistertitel im Bau- oder Ausbaugewerk oder eine Technikerqualifikation. Darauf folgt eine anerkannte Weiterbildung mit Abschlussprüfung, bei der fup Akademie je nach Vorqualifikation 120 UE oder 200 UE. Mit dem Zertifikat beantragen Sie anschließend die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste bei der dena. Ohne eine der genannten Grundqualifikationen führt der Weg zusätzlich über die externe Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA.

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