KfW-Zinsen steigen erneut: Sanierungskredite werden teurer
KfW-Zinsen seit dem 29. September
Seit dem 29. September 2026 gelten bei der KfW neue Zinskonditionen. Besonders relevant ist die erneute deutliche Zinserhöhung beim Förderkredit KfW 261 für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Auch die Ergänzungskredite KfW 358 und 359 sowie weitere Programme sind betroffen. Für Eigentümer bedeutet die Zinsänderung nicht, dass eine energetische Sanierung oder KfW-Förderung automatisch unwirtschaftlich wird. Sie verändert jedoch die Finanzierungskosten und kann bestehende Kalkulationen überholen. Wer eine Sanierung plant, sollte deshalb Kreditkosten, Tilgungszuschüsse, weitere Fördermittel und die erwartete Energieeinsparung gemeinsam neu berechnen. Mehrere Neubau- und Familienprogramme bleiben von der aktuellen Zinserhöhung dagegen unberührt.
KfW 261: Höhere Zinsen verändern die Sanierungsfinanzierung
Der KfW-Kredit 261 gehört zu den zentralen Förderinstrumenten für eine umfassende energetische Sanierung von Wohngebäuden. Die erneute Zinserhöhung ist deshalb insbesondere für Eigentümer relevant, die ihr Gebäude zum Effizienzhaus sanieren möchten.
Sanierung zum Effizienzhaus wird über KfW 261 finanziert
Mit KfW 261 fördert die KfW die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus. Abhängig vom erreichten energetischen Standard stehen Förderkredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss die zurückzuzahlende Kreditsumme reduzieren.
Damit unterscheidet sich der KfW-261-Kredit von einem gewöhnlichen Bankdarlehen. Für die Bewertung der Finanzierung reicht es deshalb nicht aus, ausschließlich den Zinssatz miteinander zu vergleichen.
Entscheidend ist die Gesamtbelastung aus Kreditbetrag, Zinssatz, Laufzeit, Tilgung und möglichem Tilgungszuschuss.
Gerade nach einer Zinserhöhung sollten bestehende Sanierungskalkulationen deshalb aktualisiert werden.
Höhere Kreditzinsen können sich langfristig summieren
Bei größeren Sanierungsprojekten können bereits Veränderungen um wenige Zehntelprozentpunkte die Finanzierungskosten über mehrere Jahre erhöhen.
Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Eigentümer plant eine umfassende Sanierung und benötigt dafür einen sechsstelligen Kreditbetrag. Wurde die Finanzierung einige Wochen zuvor auf Basis niedrigerer KfW-Zinsen kalkuliert, kann die tatsächliche monatliche beziehungsweise langfristige Belastung inzwischen höher ausfallen.
Das muss nicht bedeuten, dass die geplante Sanierung aufgegeben werden sollte.
Vielmehr sollte geprüft werden, ob der gewählte Effizienzhausstandard weiterhin wirtschaftlich ist, welcher Tilgungszuschuss erreicht werden kann und ob sich einzelne Maßnahmen oder Finanzierungsbausteine optimieren lassen.
KfW 358 und 359: Ergänzungskredite werden ebenfalls teurer
Auch die KfW-Ergänzungskredite 358 und 359 sind von der aktuellen Zinsänderung betroffen. Diese Förderkredite können zur Finanzierung energetischer Einzelmaßnahmen genutzt werden, wenn bereits eine entsprechende Zuschussförderung zugesagt wurde.
Ergänzungskredit finanziert Heizung und Einzelmaßnahmen
Die Programme KfW 358 und 359 ergänzen Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen.
Damit können beispielsweise Investitionen in eine neue Heizung sowie Maßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik finanziert werden. Voraussetzung ist grundsätzlich eine bereits erteilte Zuschusszusage der KfW beziehungsweise ein BAFA-Zuwendungsbescheid.
Der Ergänzungskredit kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit umfassen.
Für Eigentümer ist deshalb eine wichtige Unterscheidung notwendig: Der Zuschuss und der ergänzende Kredit sind zwei unterschiedliche Bestandteile der Finanzierung.
Steigt der Zinssatz des Ergänzungskredits, verändert sich zunächst die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils – nicht automatisch die Höhe einer bereits zugesagten Zuschussförderung.
Förderkredit Plus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer
KfW 358 wird als Ergänzungskredit Plus angeboten. Das Programm richtet sich an private Eigentümer, die ihre Wohneinheit selbst nutzen und bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllen.
KfW 359 steht einem breiteren Kreis von Antragstellern offen und kann beispielsweise auch von anderen Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Unternehmen genutzt werden.
Seit dem 24. September 2026 gelten zudem verbesserte Bedingungen bei den Ergänzungskrediten: Für neue Kreditzusagen entfällt die bisherige Pflicht zur Teilrückzahlung zwischenfinanzierter Zuschussbeträge.
Die wenige Tage später erfolgte Zinserhöhung zeigt allerdings, dass sich Förderbedingungen und Finanzierungskonditionen unabhängig voneinander verändern können.
Weitere KfW-Förderkredite sind von der Zinserhöhung betroffen
Die aktuellen KfW-Zinsen verändern nicht nur die Finanzierung energetischer Sanierungen. Auch mehrere Förderprogramme aus den Bereichen Wohneigentum, Barrierefreiheit und genossenschaftliches Wohnen sind betroffen.
KfW 124 und 159 werden ebenfalls teurer
Nach dem aktuellen Konditionswechsel betrifft die Zinserhöhung neben KfW 261 und 358/359 auch folgende Programme:
KfW 263 – BEG Nichtwohngebäude
KfW 159 – Altersgerecht Umbauen
KfW 124 – Wohneigentumsprogramm
KfW 134 – Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Damit können die höheren KfW-Zinsen auch Immobilienkäufer und Eigentümer betreffen, die keine umfassende Effizienzhaussanierung planen.
Beim Wohneigentumsprogramm 124 spielt beispielsweise die Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums eine Rolle. KfW 159 unterstützt dagegen Maßnahmen für einen altersgerechten und barrierearmen Umbau.
Wer eines dieser Programme in eine bestehende Finanzierungsplanung aufgenommen hat, sollte daher ebenfalls die aktuellen Konditionen kontrollieren.
Neubau- und Familienprogramme bleiben aktuell unverändert
Nicht alle KfW-Programme wurden zum 29. September angepasst.
Nach aktuellem Stand bleiben die Zinsen unter anderem bei folgenden Angeboten unverändert:
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 297/298
Wohneigentum für Familien 300
Jung kauft Alt 308
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment 296
Für Bauherren und Familien ist diese Unterscheidung wichtig. Eine Zinserhöhung bei einzelnen KfW-Programmen bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche staatlichen Förderkredite gleichzeitig teurer werden.
Deshalb sollte immer das konkrete Förderprogramm betrachtet werden.
Höhere KfW-Zinsen: Auswirkungen für Eigentümer und Investoren
Höhere KfW-Zinsen können sowohl Eigentümer als auch Immobilieninvestoren treffen. Besonders relevant wird die Veränderung bei größeren Kreditbeträgen und langfristigen Sanierungsvorhaben.
Bestehende Sanierungskalkulationen können überholt sein
Wer bereits Angebote für Dach-, Fassaden- oder Heizungsmaßnahmen eingeholt und dazu eine Finanzierung berechnet hat, sollte die Kalkulation überprüfen.
Das gilt insbesondere, wenn zwischen erster Finanzierungsberatung und Förderantrag mehrere Wochen liegen.
Ein Beispiel: Für ein älteres Mehrfamilienhaus wird eine umfassende energetische Sanierung geplant. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung basiert auf einem KfW-Kredit mit den Konditionen vom August. Wird der Antrag erst nach der erneuten Zinsanpassung Ende September gestellt, können sich die Finanzierungskosten verändert haben.
Bei größeren Kreditbeträgen kann dies Auswirkungen auf monatliche Belastung, Liquidität und Gesamtrendite haben.
Immobilieninvestoren müssen Förderung und Rendite gemeinsam kalkulieren
Für Investoren ist eine energetische Sanierung häufig Teil einer längerfristigen Immobilienstrategie.
Neben Energiekosten und Gebäudequalität können dabei Finanzierungskosten, Fördermittel und gesetzliche Anforderungen eine Rolle spielen.
Steigende KfW-Zinsen können die Wirtschaftlichkeitsrechnung beeinflussen. Gleichzeitig können Tilgungszuschüsse und Energieeinsparungen weiterhin erhebliche finanzielle Effekte haben.
Eine Investitionsentscheidung sollte deshalb nicht allein anhand des Nominal- oder Effektivzinses getroffen werden.
Relevant ist vielmehr, welche Gesamtkosten nach sämtlichen Fördervorteilen verbleiben und wie sich die energetische Verbesserung langfristig auf das Gebäude auswirkt.
KfW-Förderung trotz höherer Zinsen: Chancen und Risiken
Auch nach einer Zinserhöhung kann die KfW-Förderung für eine energetische Sanierung attraktiv bleiben. Gleichzeitig wächst das Risiko, dass Eigentümer mit veralteten Konditionen kalkulieren oder einzelne Förderbestandteile falsch miteinander vergleichen.
Tilgungszuschüsse können einen wichtigen Vorteil bieten
Ein wesentlicher Vorteil bei einer Effizienzhaussanierung mit KfW 261 ist der mögliche Tilgungszuschuss.
Abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard und weiteren Voraussetzungen muss dadurch ein Teil des Förderkredits nicht zurückgezahlt werden.
Eine sachgerechte Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte deshalb mindestens drei Größen berücksichtigen:
Investitionskosten der Sanierung
tatsächliche Kredit- und Finanzierungskosten
Zuschüsse beziehungsweise Tilgungszuschüsse
Zusätzlich können die langfristigen Energieeinsparungen berücksichtigt werden.
Erst aus dieser Gesamtrechnung ergibt sich, wie attraktiv eine konkrete Sanierungsvariante tatsächlich ist.
Förderkonditionen können sich kurzfristig verändern
Die aktuelle Zinsänderung zeigt zugleich ein wesentliches Risiko bei der Planung: Konditionen können sich verändern, während sich ein Projekt noch in Vorbereitung befindet.
Eigentümer sollten deshalb keine langfristige Finanzierung ausschließlich anhand eines Zinssatzes planen, der zu Beginn der Beratung oder Angebotserstellung galt.
Auch Förderbedingungen selbst können angepasst werden. Im Juli 2026 wurden beispielsweise umfangreiche Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude vorgenommen.
Bei der finalen Entscheidung sollte daher stets der aktuelle Förderstand maßgeblich sein.
Energieberatung verbindet Sanierung, Förderung und Finanzierung
Eine Energieberatung kann insbesondere bei größeren Sanierungsvorhaben helfen, technische Maßnahmen und Fördermöglichkeiten aufeinander abzustimmen. Die höheren KfW-Zinsen machen diese Gesamtbetrachtung noch wichtiger.
Sanierungsmaßnahmen sollten wirtschaftlich priorisiert werden
Nicht jede mögliche Maßnahme muss gleichzeitig umgesetzt werden.
Bei einem älteren Einfamilienhaus können beispielsweise Dach, Fassade, Fenster und Heizungsanlage sanierungsbedürftig sein. Trotzdem unterscheiden sich Kosten, Energieeinsparung und Förderfähigkeit erheblich.
Eine strukturierte Planung kann klären:
welche energetischen Schwachstellen besonders relevant sind
welche Maßnahmen technisch aufeinander aufbauen
welcher Effizienzhausstandard erreichbar ist
welche Förderprogramme infrage kommen
welche Kosten förderfähig sind
wie hoch der verbleibende Finanzierungsbedarf ist
welche Maßnahmen gegebenenfalls zeitlich gestaffelt werden können
Damit lässt sich vermeiden, dass eine Finanzierung abgeschlossen wird, bevor der tatsächliche Sanierungsumfang feststeht.
Energieeffizienz-Experten sind bei KfW 261 einzubinden
Bei einer Effizienzhaussanierung über KfW 261 spielt die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten eine wichtige Rolle.
Dieser begleitet unter anderem die energetische Fachplanung und bestätigt die Einhaltung der Förderanforderungen.
Eigentümer sollten die Fachplanung deshalb nicht erst beginnen, wenn bereits sämtliche Handwerkerverträge abgeschlossen sind. Förderverfahren und technische Planung müssen rechtzeitig aufeinander abgestimmt werden.
Das gilt besonders dann, wenn ein bestimmter Effizienzhausstandard und der damit verbundene Tilgungszuschuss Bestandteil der Finanzierung sind.
KfW-Zinsen 2026: Finanzierung vor der Sanierung neu berechnen
Wer aktuell eine energetische Sanierung vorbereitet, sollte wegen der neuen KfW-Zinsen weder automatisch sofort abschließen noch das Projekt pauschal verschieben. Sinnvoller ist eine aktualisierte Gesamtberechnung auf Grundlage der seit dem 29. September geltenden Konditionen.
Aktuelle Kreditkosten vor dem Förderantrag prüfen
Vor der endgültigen Finanzierungsentscheidung sollten Eigentümer folgende Punkte kontrollieren:
aktueller Zinssatz des benötigten KfW-Programms
effektiver Jahreszins
Kreditbetrag und Laufzeit
Dauer der Zinsbindung
monatliche beziehungsweise jährliche Belastung
möglicher Tilgungszuschuss
verfügbare Zuschussprogramme
verbleibender Eigenkapitalbedarf
Konditionen einer ergänzenden Bankfinanzierung
Förderfähigkeit der geplanten Sanierungsmaßnahmen
Auch ein Vergleich verschiedener Sanierungsvarianten kann sinnvoll sein. Unter Umständen verändert ein anderer Effizienzhausstandard sowohl Investitionskosten als auch Förderhöhe und Finanzierungsbedarf.
Förderbedingungen und Antragstermine vor Auftragsbeginn klären
Neben dem Zinssatz bleibt der richtige Ablauf des Förderverfahrens entscheidend.
Eigentümer sollten vor Beginn der Sanierung klären, welche Anträge, Bestätigungen und Nachweise für das jeweilige Programm erforderlich sind. Bei BEG-Einzelmaßnahmen muss die Förderung grundsätzlich vor Beginn der Sanierung beantragt werden.
Auch die Kombination verschiedener Förderinstrumente sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden. Bei den Ergänzungskrediten 358/359 ist beispielsweise eine KfW-Zuschusszusage oder ein BAFA-Zuwendungsbescheid für die geförderte Einzelmaßnahme Voraussetzung.
Die erneute Zinserhöhung zeigt deshalb vor allem: Eine KfW-Förderung kann weiterhin ein wichtiger Baustein der Sanierungsfinanzierung sein, sollte aber nicht isoliert betrachtet werden. Eigentümer sollten technische Maßnahmen, Fördervorteile, Tilgungszuschüsse und aktuelle Finanzierungskosten gemeinsam berechnen lassen, bevor sie eine langfristige Investitionsentscheidung treffen.